Wie ist die „KOMPASS-Kompetenzkarte“ zu verstehen?
Die „KOMPASS-Kompetenzkarte“ gliedert sich in vier Kompetenzbereiche, die unterschiedliche Handlungsbereiche eines Auslandspraktikums widerspiegeln:
Fremdsprachenkompetenz |
beruffachliche Fähigkeiten |
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Fähigkeit zur Kommunikation und Verständigung im Zielland |
Fähigkeit zur interaktiven Anwendung von Arbeitsverfahren, Methoden, Maschinen, Werkzeugen in einem andersartigen kulturellen Umfeld |
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Hörverstehen |
Sprechen |
Dialogführung |
mathematisch-wissenschaftliche Kompetenz |
Medienkompetenz |
technische Kompetenz |
Soziale Kompetenz |
Personale Kompetenz |
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Fähigkeit zur Orientierung und Kommunikation in einem kulturell andersartigen Umfeld |
Fähigkeit zur Gestaltung des persönlichen Lebensumfeldes in einem andersartigen kulturellen Umfeld |
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Integration in Gruppen |
Zusammenarbeit |
Problemlösung |
Handeln in Kontexten |
Initiative / Planungsfähigkeit |
Berücksichtigung Regeln, Vorschriften |
Um eine Differenzierung von Fähigkeiten zu erleichtern, umfasst die „KOMPASS-Kompetenzkarte“ horizontal in sechs Niveaustufen. Sie orientieren sich inhaltlich an den Niveaustufen des „Europäischen Qualifikationsrahmens“ (EQR) und spiegeln aufsteigend die Fähigkeit zur selbständigem, zielorientierten und verantwortungsbewussten Aufgaben- und Problemlösung:
EQR-Kompetenzdefinition |
KOMPASS-Niveaustufe |
Zielgruppe |
Arbeiten oder Lernen unter direkter Anleitung in einem vorstrukturierten Kontext. |
1 |
Personen in der beruflichen Erstausbildung (IVT) |
Arbeiten oder Lernen unter Anleitung mit einem gewissen Maß an Selbständigkeit. |
2 |
Personen in der beruflichen Erstausbildung (IVT) |
Verantwortung für die Erledigung von Arbeits- oder Lernafgaben. Bei der Lösung von Problemen das eigene Verhalten an die jeweiligen Umstände anpassen können. |
3 |
Personen in der beruflichen Erstausbildung (IVT) |
Selbständiges Tätigwerden innerhalb der Handlungsparameter von Arbeits- und Lernkontexten, die in der Regel bekannt sind, sich jedoch ändern können. Beaufsichtigung der Routinearbeit anderer Personen, wobei eine gewisse Verantwortung für die Bewertung und Verbesserung der Arbeits- oder Lernaktivitäten übernommen wird. |
4 |
Personen am Arbeitsmarkt (PLM) |
Leiten und Beaufsichtigen in Arbeits- und Lernkontexten, in denen nicht vorhersehbare Änderungen auftreten. Überprüfung und Entwicklung der eigenen Leistung und der anderer Personen. |
5 |
Personen am Arbeitsmarkt (PLM) |
Leitung komplexer fachlicher oder beruflicher Tätigkeiten oder Projekte und Übernahme von Entscheidungsverantwortung in nicht vorhersagbaren Arbeits- oder Lernkontexten. Übernahme der Verantwortung für die berufliche Entwicklung von Einzelpersonen und Gruppen. |
6 |
Fach- und Lehrpersonal in der beruflichen Aus- und Weiterbildung (VET-pro) |
Insgesamt enthält die „KOMPASS-Kompetenzkarte“ 72 „Kann-Beschreibungen“ als Erkennungsmerkmale für Kompetenzen. Sie sind bewusst allgemein gehalten, um ihre Anwendung für möglichst viele Berufsbereiche und unterschiedliche Typen von Mobilitätsprojekten zu gewährleisten.
Es ist jedoch möglich, im Rahmen der Kompetenzerfassung die Zahl der „Kann-Beschreibungen“ zu variieren und berufsbezogen zu konkretisieren, um die Angaben zum Kompetenzprofil der Mobilitätsteilnehmer/-innen auf berufsbezogene Inhalte und Zielsetzungen eines Mobillitätsprojekts oder einer Ausbildung auszurichten.
Trotz des konzeptionellen Bezugs auf die „Schlüsselkompetenzen für Lebenslanges Lernen“ und die Niveaustufen des „Europäischen Qualifikationsrahmens“ strebt die „KOMPASS-Kompetenz-Karte“ nicht an, eine allgemeine Definitionsgrundlage zu sein. Die Systematik dient vor allem als Orientierungsrahmen, mit dem Lernleistungen kompetenzbezogen zugeordnet und für die an einem Mobilitätsprojekt Beteiligten sichtbar und nachvollziehbar gemacht werden können. Dabei geht es vor allem darum, den wechselseitigen Bezug von persönlich erworbener, beruflich nutzbarer interkultureller Kompetenz und den im Ausland erworbenen Zugewinn an beruffachlichen Fertigkeiten darzustellen.
Der Mehrwert der „KOMPASS-Kompetenzkarte liegt darin, über die „Kann-Beschreibungen“ Lernzielsetzungen kompetenzbezogen zu formulieren, um es erleichtern festzulegen, welche Kompetenzbereiche schwerpunktmäßig gefördert werden und entsprechende Kompetenzgewinne transparent machen und dokumentieren und zu können.
Ob die in einem Auslandspraktikum gezeigten Lernleistungen dann abschlussbezogen anerkannt werden können, muss bei der Festlegung von Lernzielsetzungen und Inhalten eines Mobilitätsprojektes zwischen den entsendenden und aufnehmenden Einrichtungen abgesprochen werden.